Du möchtest eine Psychotherapie beginnen und hörst von Hausärztin, Krankenkasse oder Therapeutin, dass Du dafür eine «Überweisung» brauchst? Gemeint ist die ärztliche Anordnung. Sie ist der Schlüssel, damit die Grundversicherung die Kosten einer psychologischen Psychotherapie übernimmt. Hier erfährst Du, wer sie ausstellen darf, wie Du dabei vorgehst und wie viele Sitzungen sie abdeckt. Einen Überblick über alle Kosten und die Abrechnung findest Du im Artikel zur OKP-Abrechnung bei ADHS.
Kurz erklärt: Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung eine psychologische Psychotherapie, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie vorher anordnet und die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut zugelassen ist. Eine Anordnung gilt für höchstens 15 Sitzungen, mit einer zweiten Anordnung sind es bis zu 30. Danach braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Wer direkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Behandlung ist, braucht diese Anordnung nicht.
Was ist die ärztliche Anordnung zur Psychotherapie?
Die Anordnung ist die ärztliche Bestätigung, dass eine psychologische Psychotherapie angezeigt ist. Umgangssprachlich heisst sie oft «Überweisung», fachlich spricht man vom Anordnungsmodell. Dieses gilt seit dem 1. Juli 2022 und hat das frühere Delegationsmodell abgelöst, bei dem Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter ärztlicher Aufsicht und über die Praxis einer Ärztin oder eines Arztes abrechneten. Bis Ende 2022 konnte noch nach dem alten Modell abgerechnet werden, seit dem 1. Januar 2023 gilt für alle das Anordnungsmodell.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seither selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der Grundversicherung arbeiten. Dafür müssen sie unter anderem eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und einen eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie haben. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangt das Gesetz ausserdem mindestens drei Jahre psychotherapeutische Erfahrung. Die Anordnung erhältst Du von der Ärztin oder dem Arzt, Du gibst sie dann an die Therapeutin oder den Therapeuten weiter.
Wer darf eine Anordnung ausstellen?
Für die reguläre Anordnung sind Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Facharzttiteln berechtigt, alle anderen Ärztinnen und Ärzte dürfen nur kurze Behandlungen anordnen. Die folgende Übersicht fasst die Regeln des BAG zusammen.

| Ärztin oder Arzt mit | Was darf angeordnet werden? |
|---|---|
| Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, ebenso Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) | Reguläre Anordnung: je höchstens 15 Sitzungen, insgesamt bis zu 30 Sitzungen |
| Anderem Weiterbildungstitel (zum Beispiel Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt) | Nur Krisenintervention oder Kurztherapie: einmalig bis zu 10 Sitzungen |
Für Dich heisst das: Deine Hausärztin oder Dein Hausarzt kann die Anordnung in der Regel ausstellen, wenn sie oder er den Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin hat. Hat Deine Hausarztpraxis einen anderen Weiterbildungstitel, reicht das für eine kurze Krisenintervention. Für eine längere Therapie lohnt sich dann der Weg zu einer Ärztin oder einem Arzt mit einem der oben genannten Titel. Frag in der Praxis ruhig nach, welchen Titel sie oder er hat.
Wie läuft es Schritt für Schritt ab?
Der Weg zur kassenübernommenen Psychotherapie besteht aus wenigen Schritten, auch wenn Du ihn zum ersten Mal gehst.

- Termin vereinbaren: Melde Dich bei Deiner Hausarztpraxis oder bei einer psychiatrischen Praxis und schildere Deine Beschwerden.
- Gespräch führen: Die Ärztin oder der Arzt klärt mit Dir ab, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden werden bei Bedarf mitgedacht.
- Anordnung erhalten: Wenn eine Psychotherapie angezeigt ist, stellt Dir die Ärztin oder der Arzt die Anordnung aus.
- Therapeutin oder Therapeuten finden: Wähle eine Person mit kantonaler Bewilligung, die zulasten der Grundversicherung abrechnen darf. Im öffentlichen Register PsyReg kannst Du prüfen, ob jemand einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel hat. Welche Verfahren dabei gemeint sind, erklärt der Artikel Anerkannte Therapieformen in der Schweiz.
- Therapie beginnen: Die Anordnung ist nicht an eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten gebunden. Du kannst also wechseln, wenn es menschlich nicht passt, und mit derselben Anordnung weitermachen.
- Verlauf besprechen: Vor Ablauf der angeordneten Sitzungen berichtet die Therapeutin oder der Therapeut der anordnenden Ärztin oder dem anordnenden Arzt.
Bei ADHS-Verdacht kann der erste Schritt auch die Abklärung selbst sein. Wer dafür zuständig ist, erklärt der Artikel Wer darf ADHS in der Schweiz diagnostizieren?. Welche Rolle Deine Hausarztpraxis dabei spielen kann, liest Du unter Die Rolle von Hausärzten bei ADHS.
Aus der Praxis
Häufig zeigt sich im Gespräch, dass mit Überweisung die ärztliche Anordnung gemeint ist, und dass vielen unklar ist, wer sie ausstellen darf. Wichtig ist uns, dass Du Dich nicht scheust, in einer Praxis nach dem Facharzttitel zu fragen, denn davon hängt ab, was angeordnet werden kann.
Zum ersten Termin hilft es, wenn Du Deine Beschwerden mit Beispielen aus Alltag und Beruf aufschreibst, frühere Berichte mitbringst und Deine Fragen notierst. Die Ärztin oder der Arzt klärt mit Dir, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, und denkt bei Bedarf auch an körperliche Ursachen. Offene Fragen zum Ablauf kannst Du im kostenlosen Erstgespräch mit dem Beratungsteam von klaroADHS stellen.
Wie viele Sitzungen deckt die Anordnung ab?
Eine Anordnung deckt höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen ab, mit einer zweiten Anordnung nach Rücksprache sind bis zu 30 Sitzungen möglich. Danach braucht die Behandlung eine Kostengutsprache. Das gilt laut BAG und Schweizerischer Ärztezeitung.

- Sitzungen 1 bis 15: Die erste Anordnung. Sie umfasst auch die Abklärung der Beschwerden, nicht nur die eigentliche Therapie.
- Sitzungen 16 bis 30: Nach einem Austausch zwischen Therapeutin oder Therapeut und Ärztin oder Arzt kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen folgen.
- Ab der 31. Sitzung: Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt berichtet dem Vertrauensarzt der Krankenkasse und schlägt die Fortsetzung vor. Der Bericht enthält eine Fallbeurteilung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Erst nach der Kostengutsprache der Versicherung geht es weiter.
Als Sitzung zählen alle Termine mit Anwesenheit der Patientin oder des Patienten, vor Ort oder fernmündlich. Auch ein Gespräch per Video oder Telefon wird also mitgezählt. Eine Krisenintervention durch Ärztinnen und Ärzte mit anderem Weiterbildungstitel ist auf einmalig 10 Sitzungen begrenzt.
Brauchst Du auch bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater eine Anordnung?
Nein, wer direkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt wird, braucht keine zusätzliche Anordnung. Das Anordnungsmodell gilt für die psychologische Psychotherapie. Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärzte und behandeln ihre Patientinnen und Patienten selbst. Für die ärztliche Psychotherapie gelten eigene Regeln, auf die das BAG für die psychologische Psychotherapie verweist (Art. 2 KLV).
Bei komplexen Beschwerden oder bei einem ADHS-Verdacht kann es deshalb sinnvoll sein, die Abklärung direkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie zu beginnen. Das erspart Dir einen Zwischenschritt. Ob das für Dich passt, hängt vom Einzelfall und von den Plätzen in Deiner Region ab, mehr dazu im Artikel Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?.
Was gilt ohne ärztliche Anordnung?
Ohne Anordnung zahlt die Grundversicherung eine psychologische Psychotherapie nicht, Du trägst die Kosten dann selbst. Das kann in diesen Situationen passieren:
- Es liegt keine Anordnung vor, oder die Therapie beginnt, bevor sie ausgestellt wurde.
- Die Therapeutin oder der Therapeut hat keine Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung.
- Es geht um Coaching, Lebensberatung oder Unterstützung ohne Krankheitswert. Worin sich die Angebote unterscheiden, erklärt der Artikel Coaching, Therapie oder Beratung.
- Die Behandlung geht über 30 Sitzungen hinaus, und die Kostengutsprache fehlt.
Eine bestehende Zusatzversicherung bleibt laut FSP durch das Anordnungsmodell zwar grundsätzlich gültig. Je nach Vertragsbedingungen kann die Leistungspflicht aber entfallen. Frag deshalb vor Therapiebeginn bei Deiner Versicherung nach. Welche Selbstzahler-Optionen es gibt, steht im Artikel Was kostet private Psychotherapie?.
Was zahlst Du bei einer angeordneten Psychotherapie selbst?
Auch bei angeordneter Psychotherapie gelten Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung. Nach dem BAG liegt die Franchise für Erwachsene zwischen 300 und 2500 Franken, je nach gewähltem Modell. Danach zahlst Du 10 Prozent der Kosten selbst, höchstens 700 Franken pro Jahr. Was die Grundversicherung bei ADHS sonst noch abdeckt, liest Du im Artikel Psychotherapie in der Schweiz: Was wird bezahlt?.
Wann solltest Du Dich ärztlich abklären lassen?
Such ärztliche Hilfe, wenn Dich Deine Beschwerden über Wochen belasten, Schlaf, Arbeit oder Beziehungen leiden oder Du merkst, dass Du allein nicht weiterkommst. Du musst nicht warten, bis es «schlimm genug» ist. Bei akuten Krisen oder Gedanken, Dir etwas anzutun, zögere nicht: Wähle die Notrufnummer 144 (Rettung) oder die 143 der Dargebotenen Hand, oder wende Dich an Deine Hausärztin, Deinen Hausarzt oder den ärztlichen Notfall.
Häufige Fragen zur Anordnung für Psychotherapie
Kann meine Hausärztin die Anordnung ausstellen?
Ja, wenn sie oder er den Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin hat. Auch die Titel Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder der Schwerpunkt SAPPM berechtigen dazu. Ärztinnen und Ärzte mit einem anderen Weiterbildungstitel, etwa Praktische Ärzte, dürfen nur eine Krisenintervention oder Kurztherapie mit einmalig bis zu 10 Sitzungen anordnen. Frag in der Praxis nach dem Titel.
Kann ich die Therapeutin wechseln?
Ja. Die Anordnung ist nicht an eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten gebunden, sie richtet sich an Dich als Patientin oder Patienten. Wenn es nicht passt, kannst Du wechseln und mit der bestehenden Anordnung weitermachen. Wichtig ist, dass die neue Person zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen ist.
Zählen Videositzungen zu den Sitzungen?
Ja. Nach den Erläuterungen der FSP zum Anordnungsmodell gelten alle Leistungen mit Anwesenheit der Patientin oder des Patienten als Sitzung, vor Ort oder fernmündlich. Eine Videosprechstunde wird also genauso mitgezählt wie ein Termin in der Praxis.
Was passiert nach 30 Sitzungen?
Dann braucht die Behandlung eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Die anordnende Ärztin oder der Arzt berichtet dem Vertrauensarzt und schlägt vor, die Behandlung fortzusetzen. Der Bericht enthält die Beurteilung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Bis zur Zusage der Versicherung ist die Fortsetzung nicht gesichert.
Fazit: Die Anordnung ist ein Zwischenschritt, kein Hindernis
Die ärztliche Anordnung ist in der Schweiz die Voraussetzung, damit eine psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung läuft. Sie ist ein zusätzlicher Schritt, schafft aber Klarheit darüber, was Du brauchst, und bettet die Therapie in die ärztliche Betreuung ein. Wenn Du Dich fragst, ob Deine Beschwerden zu ADHS passen oder wie eine Behandlung aussehen kann, bietet klaroADHS (Zürich, Biel und online) ein kostenloses Erstgespräch mit dem Beratungsteam an. Mehr zur ADHS-Abklärung und zur ADHS-Therapie findest Du auf unserer Website.
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022. bag.admin.ch
- Schweizerische Ärztezeitung (2022). Vom Delegations- zum Anordnungsmodell. saez.ch
- Kanton Aargau (abgerufen am 01.10.2026). Das neue Anordnungsmodell. ag.ch
- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. FAQ zum Anordnungsmodell (PDF). PDF
- Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (abgerufen am 01.10.2026). Überprüfung Anordnung Psychologische Psychotherapie. pukzh.ch
- Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung. bag.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Häufige Fragen (FAQ) zum Psychologieberufegesetz (PsyG). bag.admin.ch