Sie können Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit Verdacht auf ADHS zur fachärztlichen Abklärung oder nach gesicherter Diagnose zur Therapie an uns zuweisen.
Für die Zuweisung benötigen wir Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, die Fragestellung und unbedingt die E-Mail-Adresse der Patientin oder des Patienten, da Terminbuchung und Fragebögen per E-Mail laufen. Relevante Vorbefunde legen Sie bitte bei.
Wir melden uns zeitnah bei der Patientin oder dem Patienten und vereinbaren das Erstgespräch. Nach Abschluss der Abklärung erhalten Sie den fachärztlichen Bericht.
Termine finden vor Ort in Zürich oder Biel/Bienne oder per Videosprechstunde statt. Die Abrechnung erfolgt über die Grundversicherung (OKP).