Was kostet private Psychotherapie?

Veröffentlicht am: 01. Oktober 2025

Verfasst von

Laura Hallström, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei klaro ADHS

Laura Hallström

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH
Laura Hallström ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH und begleitet Patientinnen und Patienten in der ADHS-Therapie per Videosprechstunde.

Inhaltsverzeichnis

Psychotherapie ist eine Investition in Deine Gesundheit, und viele fragen sich zuerst: Was kostet das, und wer zahlt? In der Schweiz kommt es darauf an, ob Du den Weg über die Grundversicherung gehst oder die Therapie selbst bezahlst. Hier erfährst Du, wann private Psychotherapie ins Spiel kommt, mit welchen Kosten Du rechnen kannst und wie Du sie einordnest.

Kurz erklärt: Private Psychotherapie bezahlst Du selbst, wenn keine ärztliche Anordnung vorliegt oder die Fachperson nicht über die Grundversicherung abrechnen darf. Ein regionaler Berufsverband beziffert eine Sitzung von 50 bis 60 Minuten im Raum Basel auf üblicherweise 160 bis 220 Franken, in anderen Regionen kann es abweichen. Eine Zusatzversicherung beteiligt sich je nach Vertrag. Mit ärztlicher Anordnung trägst Du dagegen nur Franchise und Selbstbehalt.

Was kostet eine private Psychotherapiesitzung?

Eine Sitzung kostet je nach Region, Praxis und Fachperson sehr unterschiedlich, eine einheitliche Preisliste gibt es nicht. Der Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Basel-Landschaft (VPB) nennt für den Raum Basel üblicherweise 160 bis 220 Franken für eine Sitzung von 50 bis 60 Minuten. Das ist ein regionaler Richtwert, kein schweizweiter Tarif. Die Honorare setzen die Praxen selbst fest. Einige bieten auf Anfrage reduzierte Tarife an.

Ein blaues Sparschwein mit einem Gesundheits-Symbol und einem Stethoskop steht auf hellem Hintergrund. Das Bild steht für Gesundheitskosten und finanzielle Absicherung.

Frag deshalb vor dem ersten Termin nach diesen Punkten, dann weisst Du, womit Du rechnen kannst:

  • Wie hoch ist das Honorar pro Sitzung, und wie lange dauert sie?
  • Gibt es einen reduzierten Tarif, zum Beispiel bei geringem Einkommen?
  • Was kosten Absagen und kurzfristig verschobene Termine?
  • Werden Berichte, Telefonate oder Nachbereitung separat verrechnet?

Wann zahlst Du eine Psychotherapie selbst?

Du zahlst selbst, wenn die Grundversicherung nicht greift. Das ist in diesen Situationen der Fall:

  • Es liegt keine ärztliche Anordnung vor. Wie die Anordnung funktioniert, steht im Artikel Überweisung zur Psychotherapie.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut ist nicht zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen.
  • Die Behandlung geht über 30 Sitzungen hinaus, und die Krankenkasse hat keine Kostengutsprache erteilt.
  • Es handelt sich um Coaching oder Beratung ohne Krankheitswert. Die Unterschiede erklärt der Artikel Coaching, Therapie oder Beratung.
  • Du suchst ein Verfahren oder eine Fachperson, die nicht über die Grundversicherung abrechnet. Welche Verfahren gebräuchlich sind, erklärt Anerkannte Therapieformen in der Schweiz.

Grundversicherung, Zusatzversicherung oder Selbstzahlung: Was ist der Unterschied?

Mit Anordnung trägst Du am wenigsten, ohne Anordnung zahlst Du die Sitzungen selbst, und die Zusatzversicherung liegt je nach Vertrag dazwischen. Die Tabelle fasst die Modelle zusammen.

Modell Voraussetzung Was zahlst Du?
Grundversicherung Ärztliche Anordnung und zugelassene Fachperson; bis 15 Sitzungen pro Anordnung, insgesamt bis 30, danach Kostengutsprache Franchise (Erwachsene 300 bis 2500 Franken pro Jahr, je nach Modell) und 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr
Zusatzversicherung Hängt vom Vertrag ab, Voraussetzungen vorab klären Der Anteil, den Deine Versicherung übernimmt, variiert stark; nach Angaben des VPB zwischen 20 und 90 Prozent der Kosten, einzelne Versicherer haben die Leistung nach dem 1. Juli 2022 gestrichen
Selbstzahlung Keine Das volle Honorar der Praxis

Eine bestehende Zusatzversicherung bleibt durch das Anordnungsmodell laut der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) grundsätzlich gültig. Je nach Vertragsbedingungen kann die Leistungspflicht aber entfallen. Ruf deshalb vor Therapiebeginn bei Deiner Versicherung an und frag, was Du erstattet bekommst und ob eine vorherige Zusage nötig ist. Ist Deine Belastung Folge eines Unfalls, kann die Unfallversicherung zuständig sein. Nach dem VPB fallen dort weder Franchise noch Selbstbehalt an.

Wann kann sich Selbstzahlen lohnen?

Selbstzahlen kann sinnvoll sein, wenn Du Wert auf freie Wahl der Fachperson, auf Flexibilität oder auf ein Angebot ausserhalb der Grundversicherung legst. Manche Menschen entscheiden sich auch bewusst dafür, weil sie die Therapie unabhängig von einer Anordnung beginnen möchten. Das ist legitim, sollte aber eine informierte Entscheidung sein.

Eine Frau führt ein Gespräch mit einem Mann in einem ruhigen Therapieraum. Die Szene zeigt eine typische Situation in einer Psychotherapie-Sitzung.

Bedenke dabei diese Punkte:

  • Die Kosten summieren sich: Ein Rechenbeispiel mit frei gewählter Zahl: Bei 180 Franken pro Sitzung kosten 10 Sitzungen 1800 Franken und 30 Sitzungen 5400 Franken. Bei der Grundversicherung ist Dein Anteil dagegen durch Franchise und den Selbstbehalt von höchstens 700 Franken pro Jahr begrenzt.
  • Ob Du schneller einen Platz findest, ist offen: Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von Region und Praxis ab. Mehr dazu im Artikel Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?.
  • Qualität lässt sich prüfen: Auch bei Selbstzahlung lohnt sich ein Blick ins Register PsyReg und auf Titel und Bewilligung der Fachperson.

Aus der Praxis

Wenn Kosten ein Thema sind, empfehlen wir, vor dem ersten Termin alles offen zu klären: Honorar, Dauer der Sitzung, Regeln bei Absagen und ob Berichte oder Telefonate separat verrechnet werden. Häufig zeigt sich im Gespräch, dass Menschen eine Selbstzahlung erwägen, weil ihnen nicht bewusst ist, dass auch der Weg über die ärztliche Anordnung offensteht.

Wichtig ist uns, dass Du diese Möglichkeit kennst, bevor Du Dich entscheidest. Eine Zusatzversicherung fragst Du am besten vorab bei Deiner Versicherung an, was sie übernimmt. Bist Du unsicher, ob bei Dir ein Krankheitswert vorliegt, lohnt sich zuerst eine ärztliche Abklärung. Das Erstgespräch mit dem Beratungsteam von klaroADHS ist kostenlos.

Wie kannst Du Kosten senken oder besser planen?

Du kannst die Kosten auf mehreren Wegen begrenzen, ohne an der Behandlung zu sparen. Diese Möglichkeiten solltest Du kennen:

Eine Person spricht gestikulierend, während die andere aufmerksam zuhört. Auf dem Tisch liegen ein Notizbuch und eine Brille, typisch für eine therapeutische Sitzung.

  • Anordnung prüfen lassen: Frag bei Deiner Hausarztpraxis oder einer psychiatrischen Praxis, ob eine Anordnung für Dich infrage kommt. Dann läuft die Therapie über die Grundversicherung. Den Gesamtüberblick findest Du unter OKP-Abrechnung bei ADHS und Psychotherapie in der Schweiz: Was wird bezahlt?.
  • Nach reduzierten Tarifen fragen: Einige Praxen bieten sie auf Anfrage an. Frag schon beim Erstkontakt.
  • Zusatzversicherung klären: Prüfe Deine Police oder ruf die Versicherung an, bevor Du Rechnungen einreichst.
  • Frequenz mit der Therapeutin besprechen: Wie oft Sitzungen sinnvoll sind, wird gemeinsam nach Deinem Bedarf entschieden. Lass Abstände nicht allein aus Kostengründen wachsen, sondern sprich es offen an.
  • Gruppenangebote ansehen: Gruppenformate können eine Ergänzung sein. Mehr dazu im Artikel ADHS-Gruppentherapie für Erwachsene. Frag nach Preisen.

Eine Beraterin erklärt an einem Whiteboard ein Konzept, während eine Teilnehmerin aufmerksam zuhört. Die Szene steht für Coaching, zum Beispiel zu Zeitmanagement und beruflicher Orientierung.

Wann solltest Du Dich ärztlich abklären lassen?

Lass Deine Beschwerden ärztlich abklären, wenn sie über Wochen anhalten, Deinen Alltag belasten oder Du allein nicht weiterkommst. Die Kosten sollten Dich nicht davon abhalten, Dich zu informieren: Eine ärztliche Abklärung ist der Weg zur Therapie über die Grundversicherung. Was die ADHS-Abklärung kostet, steht auf der Seite Kosten und Krankenkasse. Bei akuten Krisen oder Gedanken, Dir etwas anzutun, wähle die Notrufnummer 144 (Rettung) oder die 143 der Dargebotenen Hand, oder wende Dich an Deine Hausärztin, Deinen Hausarzt oder den ärztlichen Notfall.

Häufige Fragen zu den Kosten privater Psychotherapie

Was kostet eine Therapiestunde privat?

Das hängt von Region, Praxis und Fachperson ab. Der Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Basel-Landschaft beziffert eine Sitzung von 50 bis 60 Minuten im Raum Basel üblicherweise auf 160 bis 220 Franken. In anderen Regionen kann der Preis abweichen. Frag die Praxis nach dem Honorar, bevor Du einen Termin vereinbarst.

Zahlt meine Zusatzversicherung die private Psychotherapie?

Das kommt auf Deinen Vertrag an. Nach Angaben des VPB reicht die Beteiligung je nach Versicherer von 20 bis 90 Prozent der Kosten, einzelne Versicherer haben die Leistung nach der Neuregelung im Juli 2022 gestrichen. Es gibt keine Garantie. Kläre die Voraussetzungen deshalb vor dem Therapiebeginn schriftlich oder telefonisch mit Deiner Versicherung.

Was zahle ich bei einer angeordneten Therapie selbst?

Du zahlst Franchise und Selbstbehalt. Nach dem BAG liegt die Franchise für Erwachsene zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr. Auf die Kosten oberhalb der Franchise zahlst Du 10 Prozent, höchstens 700 Franken pro Jahr. Anders als bei der Selbstzahlung trägst Du also nicht das volle Honorar jeder Sitzung.

Gibt es günstigere Tarife für Menschen mit wenig Einkommen?

Einige Praxen bieten auf Anfrage reduzierte Tarife an, ein Anspruch darauf besteht nicht. Nach dem VPB lohnt sich die Nachfrage daher schon beim Erstkontakt. Frag auch, ob es Alternativen wie Gruppenangebote gibt, und prüfe, ob eine Anordnung für Dich möglich ist.

Fazit: Kosten klären, bevor Du startest

Private Psychotherapie ist möglich und für manche eine gute Lösung, sie belastet aber das Budget stärker als eine angeordnete Therapie. Prüfe deshalb zuerst, ob der Weg über die Grundversicherung für Dich passt. Wenn Du Fragen zu Abklärung und Behandlung bei ADHS hast, bietet klaroADHS (Zürich, Biel und online) ein kostenloses Erstgespräch mit dem Beratungsteam an. Mehr zur ADHS-Abklärung und zur ADHS-Therapie findest Du auf unserer Website.

Quellen

  • Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Basel-Landschaft VPB (abgerufen am 01.10.2026). Psychotherapie: Wer zahlt? psychotherapie-bsbl.ch
  • Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung. bag.admin.ch
  • Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022. bag.admin.ch
  • Schweizerische Ärztezeitung (2022). Vom Delegations- zum Anordnungsmodell. saez.ch
  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. FAQ zum Anordnungsmodell (PDF). PDF
  • Bundesamt für Gesundheit BAG (abgerufen am 01.10.2026). Häufige Fragen (FAQ) zum Psychologieberufegesetz (PsyG). bag.admin.ch

Medizinisch geprüft von

Barbara Siskovičová, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei klaro-ADHS, Porträt aus der Praxis im Greencity Zürich

Barbara Siskovičová

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Barbara Siskovičová ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, spezialisiert auf die Abklärung und Behandlung von ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen. Sie prüft die medizinischen Inhalte auf klaro-adhs.ch.

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