Viele Menschen entscheiden sich für eine Psychotherapie, wenn sie unter Stress, Erschöpfung, Ängsten, Depressionen oder anderen psychischen Beschwerden leiden. Eine frühzeitige therapeutische Begleitung kann nicht nur zur Stabilisierung beitragen, sondern auch chronische Verläufe verhindern (Bundesrat / LeNews, 2022). Doch bevor man mit einer Behandlung beginnt, stellt sich oft die Frage: Wie teuer ist eine Sitzung? Und wer übernimmt die Kosten?
Im Gegensatz zur psychologischen Psychotherapie, die über die Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Selbstzahlerinnen und Selbstzahler die Kosten meist vollständig privat tragen (Bundesrat / LeNews, 2022). Das betrifft insbesondere Personen:
- ohne ärztliche Überweisung,
- mit einer Therapeutin ohne OKP-Zulassung,
- oder bei Therapieverfahren, die (noch) nicht kassenanerkannt sind.
Private Psychotherapie ist somit besonders relevant für Menschen, die schnell Hilfe suchen, aber den bürokratischen Weg über Hausarzt und Krankenkasse umgehen möchten oder müssen (Bundesrat / LeNews, 2022).
In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zentral:
- Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Sitzung?
- Wie unterscheiden sich die Tarife regional?
- Wann kann eine Zusatzversicherung einspringen?
- Lohnt sich eine private Finanzierung, und für wen?
Der folgende Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die gängigen Preisrahmen, Unterschiede in der Praxisgestaltung und Rückerstattungsmöglichkeiten in der Schweiz (Bundesrat / LeNews, 2022).
Überblick: Was kostet eine Therapiestunde?
In der Schweiz bewegen sich die Kosten für eine private Psychotherapie je nach Region, Qualifikation der Fachperson und Praxisorganisation meist zwischen 190 und 240 Franken pro Sitzung.
Diese Preisunterschiede erklären sich durch verschiedene Faktoren, unter anderem durch die Mietpreise, das Angebot an Therapeutinnen und Therapeuten vor Ort, die Ausbildung der Fachperson sowie den konkreten Zeitaufwand rund um die Sitzung (Comparis, o. J.).
Durchschnittliche Tarife nach Stadt (60 Minuten hochgerechnet)
Die folgenden Angaben bieten eine Orientierung, basierend auf öffentlich zugänglichen Tariflisten:
- Zürich: ca. 180–195 CHF
- Basel: ca. 170–190 CHF
- Bern: ca. 160–185 CHF
- Luzern: ca. 150–180 CHF
In ländlicheren Regionen oder Kleinstädten sind mitunter auch günstigere Stundensätze ab etwa 130 CHF zu finden. In besonders stark nachgefragten urbanen Zentren wie Zürich oder Genf können die Preise hingegen die 200 CHF-Marke übersteigen (Comparis, o. J.).
Was ist im Preis enthalten?
Ein wichtiger Punkt bei der Beurteilung der Kosten ist, welche Leistungen im genannten Tarif bereits enthalten sind (Comparis, o. J.). In der Regel umfassen die Preise nicht nur die reine Gesprächszeit, sondern auch:
- Vorbereitung der Sitzung (z. B. Durchsicht von Notizen, Planung des Gesprächs)
- Nachbereitung (z. B. Dokumentation, Diagnostik, Therapieplanung)
- ggf. Kommunikation mit Dritten, etwa Ärztinnen, Versicherungen oder Angehörigen (sofern im Einzelfall gewünscht und vereinbart)
Je nach Therapeut oder Therapeutin sind diese Zusatzleistungen bereits im Preis inbegriffen oder werden separat verrechnet. Es lohnt sich daher, bei der Terminvereinbarung genau nachzufragen, was die Sitzung konkret umfasst (Comparis, o. J.).
Unterschiede bei Sitzungsdauer und Taktung
Nicht jede psychotherapeutische Sitzung dauert exakt 60 Minuten. Häufig anzutreffende Formate sind:
- 50 Minuten Gesprächszeit + 10 Minuten Vor- und Nachbereitung
- 60 Minuten total (inkl. Vorbereitung), v. a. bei flachen Pauschaltarifen
- 45 oder 90 Minuten Spezialformate, etwa bei intensiver Traumatherapie oder Coaching-orientierten Ansätzen
In der Preisgestaltung zeigt sich: Kürzere Sitzungen bedeuten nicht automatisch günstigere Stundenpreise. Wer z. B. 170 CHF für 50 Minuten zahlt, bewegt sich effektiv im oberen Bereich des Stundensatzes (Comparis, o. J.).
Unterschiede je nach Region und Praxis
Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Sie unterscheiden sich sowohl zwischen den Kantonen als auch innerhalb einzelner Städte, teilweise erheblich. Wer eine Therapie beginnen möchte, sollte sich daher frühzeitig über die regionalen Unterschiede und individuellen Praxisbedingungen informieren (Hulliger et al., 2018).
Regionale Preisunterschiede
In städtischen Regionen wie Zürich, Basel oder Genf liegen die Preise für eine Psychotherapiestunde tendenziell höher. Gründe dafür sind unter anderem:
- Höhere Mietkosten für Praxisräume
- Geringeres Therapieangebot bei gleichzeitig hoher Nachfrage
- Grössere Spezialisierung der Therapeutinnen und Therapeuten
In ländlichen Regionen oder Kleinstädten fällt der Preis oftmals moderater aus. Hier sind Stundensätze ab etwa 130 bis 160 Franken keine Seltenheit. In grossen Städten hingegen bewegen sich viele Angebote im Bereich von 180 bis 210 Franken pro Stunde, in seltenen Fällen sogar darüber (https://www.psychotherapie-4p.ch/en/cost-of-psychological-and-psychotherapeutic-services.html).
Einfluss der Lage und Spezialisierung
Auch innerhalb einer Stadt gibt es Preisunterschiede, zum Beispiel zwischen zentral gelegenen Praxen und solchen in Randlagen oder Wohnquartieren. Zusätzlich kann sich die Qualifikation oder therapeutische Ausrichtung auf die Preisgestaltung auswirken:
- Therapeutinnen mit besonderer Weiterbildung (z. B. Traumatherapie, Verhaltenstherapie für ADHS)
- Praxen mit langjähriger Erfahrung oder hoher Nachfrage
- Spezialisierte Angebote wie Paartherapie, sexualtherapeutische Verfahren oder begleitende Diagnostik
Diese Faktoren führen oft zu höheren Honoraren, nicht zwingend, aber durchaus nachvollziehbar aufgrund des Zusatzaufwands (Hulliger et al., 2018).
Sozialtarife und Vergünstigungen
Einige Therapeutinnen und Therapeuten bieten Sozialtarife für Personen mit finanziellen Einschränkungen an. Dazu zählen zum Beispiel:
- Studierende
- Alleinerziehende
- Personen mit IV-Leistungen
- Geringverdienende mit entsprechendem Nachweis
Die Höhe der Reduktion variiert und wird meist individuell vereinbart. Teilweise wird auch ein flexibles Einkommensmodell angeboten, bei dem der Tarif abhängig vom Einkommen abgestuft wird. Wichtig zu wissen: Diese Angebote sind nicht gesetzlich geregelt, sondern freiwillige Kulanzleistungen und nicht flächendeckend verfügbar. Es empfiehlt sich daher, direkt in der Praxis nachzufragen, möglichst schon beim Erstkontakt (Hulliger et al., 2018).
Selbstzahler-Modelle: Wann lohnt sich das?
Nicht jede psychotherapeutische Behandlung wird über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgedeckt. Viele Menschen entscheiden sich daher bewusst dafür, die Kosten einer
Therapie selbst zu übernehmen, sei es dauerhaft oder übergangsweise. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und individuell (Hulliger et al., 2018).
Vorteile der Selbstzahlung
Eine private Finanzierung der Therapie bringt einige klare Vorteile mit sich, besonders in Bezug auf Flexibilität, Datenschutz und Verfügbarkeit:
- Schnellere Terminvergabe
Die Wartezeiten auf kassenfinanzierte Therapieplätze können, je nach Region, mehrere Wochen bis Monate betragen. Wer bereit ist, selbst zu zahlen, hat oft deutlich schneller Zugang zu einem freien Therapieplatz. Dies kann insbesondere in Krisensituationen entscheidend sein (Hulliger et al., 2018). - Diskretion und Anonymität
Bei selbstbezahlter Therapie erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse. Das bedeutet: Es wird kein Eintrag in der Krankenakte erstellt, was für manche Klientinnen und Klienten aus Datenschutzgründen oder mit Blick auf künftige Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung, Lebensversicherung) wichtig ist (Hulliger et al., 2018). - Freie Wahl der Therapeutin oder des Therapeuten
Wer privat zahlt, ist nicht auf Fachpersonen mit OKP-Zulassung beschränkt. Das eröffnet die Möglichkeit, aus einem breiteren Spektrum an Therapeutinnen und Therapeuten zu wählen – zum Beispiel auch solche, die sich in Ausbildung befinden oder bewusst ausserhalb des Kassensystems arbeiten (Hulliger et al., 2018). - Zugang zu alternativen oder spezialisierten Therapieformen
Nicht alle Therapieansätze sind von der Grundversicherung anerkannt. Dazu zählen unter anderem körperorientierte Verfahren (wie Somatic Experiencing), kunsttherapeutische Methoden oder integrative Ansätze. Wer diese Methoden nutzen möchte, muss in der Regel selbst bezahlen (Hulliger et al., 2018).
Für wen lohnt sich Selbstzahlung?
Selbstzahlung kann in folgenden Situationen sinnvoll oder sogar empfehlenswert sein:
- Wenn eine sofortige Therapieaufnahme gewünscht ist, etwa bei akuten Belastungen oder nach einem einschneidenden Ereignis.
- Wenn der therapeutische Bedarf nicht eindeutig krankheitswertig ist, z. B. bei beruflicher Neuorientierung, Lebenskrisen oder Beziehungsfragen ohne psychiatrische Diagnose.
- Wenn ein besonderer fachlicher Zugang gesucht wird, etwa ADHS-bezogene Verhaltenstherapie im Erwachsenenalter bei nicht spezialisierter OKP-Versorgung.
- Wenn man auf maximale Diskretion angewiesen ist, zum Beispiel in sensiblen beruflichen Kontexten (Führungskräfte, Selbständige etc.).
Kosten realistisch einschätzen
Wer sich für eine Selbstzahler-Therapie entscheidet, sollte die finanziellen Rahmenbedingungen im Voraus klären (Flueckiger et. al, 2020). Viele Therapeutinnen und Therapeuten bieten:
- Erstgespräche zu reduziertem Tarif
zur Abklärung von Anliegen, Erwartungen und Rahmenbedingungen - Sozialtarife oder Einkommensstaffelung
für Menschen mit geringerem Einkommen, Studierende oder Arbeitssuchende - Flexible Sitzungsfrequenz
etwa alle zwei Wochen oder nach Bedarf, um Kosten zu reduzieren
Transparenz ist hier zentral: Klärung der Abrechnung, Stundensätze und möglicher Ermässigungen sollte idealerweise vor Beginn der Behandlung erfolgen (Flueckiger et. al, 2020).
Wird private Psychotherapie von der Krankenkasse erstattet?
Ob und in welchem Umfang die Kosten einer Psychotherapie erstattet werden, hängt in der Schweiz stark vom Versicherungstyp und von den konkreten Umständen ab (Flueckiger et. al, 2020).
Leistungen der Grundversicherung (OKP)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt psychotherapeutische Behandlungen nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannte Therapeutin bzw. anerkannter Therapeut:
Die Behandlung muss durch eine psychologische Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten erfolgen, die bzw. der über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt und zur OKP-Abrechnung zugelassen ist (Georgescu et. al, 2009). - Ärztliche Anordnung notwendig:
Die Therapie muss von einer berechtigten Ärztin oder einem Arzt verordnet werden, das ist meist die Hausärztin, es kann aber auch ein Facharzt sein (z. B. Psychiater oder Internist) (Georgescu et. al, 2009). - Anerkanntes Therapieverfahren:
Die psychotherapeutische Behandlung muss auf einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren basieren, z. B. kognitive Verhaltenstherapie, psychodynamische Therapie oder systemische Therapie (Georgescu et. al, 2009).
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, kann die Therapie im sogenannten Anordnungsmodell zulasten der Grundversicherung abgerechnet werden. Ohne ärztliche Anordnung oder ohne formale Zulassung der Fachperson muss die Therapie privat bezahlt werden (Georgescu et. al, 2009).
Was gilt für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler?
Wenn du dich ohne Überweisung oder gezielte OKP-Abrechnung in psychotherapeutische Behandlung begibst, also z. B. direkt Kontakt zu einer Fachperson aufnimmst, giltst du als Selbstzahler. In diesem Fall übernimmt die Grundversicherung keine Kosten, auch wenn die Therapeutin oder der Therapeut qualifiziert ist (Georgescu et. al, 2009).
Diese Form der Therapie bietet oft mehr Flexibilität, geht aber vollständig zu deinen Lasten, es sei denn, du verfügst über eine geeignete Zusatzversicherung.
Rolle der Zusatzversicherung
Viele Personen in der Schweiz haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die unter anderem auch Beiträge zu psychotherapeutischen Leistungen enthalten kann (Georgescu et. al, 2009). Wichtig dabei:
- Erstattungsbedingungen variieren stark
Je nach Versicherungsgesellschaft, Police und gewähltem Modell können unterschiedliche Leistungen gedeckt sein, von wenigen Hundert Franken pro Jahr bis hin zu einem prozentualen Anteil pro Sitzung. - Vorherige Abklärung ist entscheidend
Kläre frühzeitig mit deiner Zusatzversicherung:- Welche Voraussetzungen gelten für eine Rückerstattung?
- Wie hoch ist die jährliche Erstattungssumme?
- Werden nur anerkannte Therapeutinnen berücksichtigt?
- Müssen die Sitzungen vorgängig genehmigt werden?
- Keine Standardleistung
Die Übernahme durch Zusatzversicherungen ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt keine Garantie auf Rückerstattung, selbst bei medizinischer Indikation (Georgescu et. al, 2009).
Unser Tipp
Wer private Psychotherapie in Anspruch nehmen und einen Teil der Kosten rückvergütet haben möchte, sollte:
- Die eigene Police sorgfältig prüfen
- Gegebenenfalls ein Beratungsgespräch bei der Krankenkasse führen
- Die gewählte Therapeutin oder den Therapeuten auf eine mögliche Rückerstattung ansprechen
So vermeidest du böse Überraschungen und kannst deine Therapie besser planen, finanziell wie organisatorisch (Georgescu et. al, 2009).
Kostenvergleich: OKP vs. Privat
Die Kosten für eine Psychotherapie können in der Schweiz stark variieren, je nachdem, ob du über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), eine Zusatzversicherung oder auf eigene Rechnung zahlst (Georgescu et. al, 2009). Der folgende Überblick zeigt dir die wichtigsten Unterschiede:
| Modell | Kosten für Patient:in | Rückerstattung möglich? | Wartezeit |
| OKP (mit Anordnung) | 0 CHF (abzüglich Franchise und Selbstbehalt) | Ja, in der Regel 100 % im Rahmen der Grundversicherung | Teilweise mehrere Wochen oder Monate |
| Zusatzversicherung | ca. 80–200 CHF pro Sitzung | Teilweise, z. B. 75 % von 150 CHF (je nach Police) | Oft kürzer als bei OKP-Modell |
| Selbstzahler | ca. 130–240 CHF pro Sitzung | Nein (nur selten über Zusatzversicherung) | Meist kurzfristig verfügbar |
Weitere Unterschiede im Überblick
- OKP-Modell (mit Anordnung):
- Abrechnung erfolgt direkt über die Grundversicherung.
- Erfordert ärztliche Anordnung (z. B. durch Hausärztin).
- Die Franchise und der Selbstbehalt sind selbst zu tragen.
- Je nach Region längere Wartezeiten möglich.
- Zusatzversicherung:
- Je nach Versicherungspaket kann ein Teil der Therapiekosten übernommen werden.
- Voraussetzungen und Rückerstattungshöhe variieren stark.
- Keine ärztliche Anordnung erforderlich.
- Ideal für Personen ohne OKP-Anbindung oder mit langen Wartezeiten.
- Selbstzahler-Modell:
- Maximale Flexibilität bei der Therapeut:innenwahl.
- Kein Verwaltungsaufwand oder Genehmigungsverfahren.
- Volle Kosten müssen selbst getragen werden.
- Gut geeignet für kurzfristige Hilfe, z. B. in akuten Krisen.
Tipps zur Kostenreduktion für Selbstzahler:innen
Auch wenn du die Kosten für die Therapie selbst tragen musst, gibt es Möglichkeiten, deine finanzielle Belastung zu verringern:
- Tarife im Voraus klären:
Viele Therapeut:innen geben ihre Stundensätze auf ihrer Website an oder senden eine Übersicht auf Anfrage. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden (Stulz et al., 2023). - Nach Sozialtarifen fragen:
Einige Therapeut:innen bieten reduzierte Sätze für bestimmte Gruppen an, etwa:- Studierende
- Alleinerziehende
- Personen mit niedrigem Einkommen oder in schwieriger finanzieller Lage
Wichtig: Sozialtarife werden meist nur auf Anfrage und bei Nachweis gewährt.
- Krankenkasse kontaktieren:
Auch wenn du keine Rückerstattung über die Grundversicherung erhältst, lohnt sich ein Blick in die Police deiner Zusatzversicherung. Manche Modelle übernehmen anteilig Sitzungen, insbesondere bei psychisch belastenden Diagnosen oder in Verbindung mit medizinischen Behandlungen (Stulz et al., 2023). - Therapiefrequenz anpassen:
In manchen Fällen ist es sinnvoll, Sitzungen nicht wöchentlich, sondern alle zwei Wochen oder im Monatsrhythmus einzuplanen. Das kann helfen, die Gesamtkosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen, ohne dass die therapeutische Wirkung verloren geht (Stulz et al., 2023). - Gruppentherapie als Option:
Einige Therapeut:innen oder Praxen bieten auch Gruppenformate an, die deutlich günstiger sein können als Einzelsitzungen. Diese eignen sich insbesondere bei Themen wie Stressbewältigung, Depression oder ADHS (Stulz et al., 2023).